Arbeitsrecht 2023: Zeit, dass sich was dreht
Die Ambitionen des Gesetzgebers bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit bleiben massiv hinter den Hoffnungen und Erwartungen der Wirtschaft und den Interessen der Belegschaften zurück. Mit dem Auskunftsanspruchs nach Art.15 DGSVO setzen entlassene Mitarbeiter in Kündigungsschutzklagen Arbeitgeber unter Druck. Künftig gilt: Wer eine Auskunft verlangt, muss den Antrag spezifizieren und eine Konkretisierung vornehmen.