Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommen auf Arbeitgeber bis 2026 deutlich umfangreichere Pflichten zu. Im Vergleich zum Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), das bereits seit 2017 „gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ für Frauen und Männer verlangt, müssen sie sich unter anderem auf erweiterte Auskunftsansprüche einstellen sowie auf die Offenlegung des Einstiegsgehalts für Stellenbewerber. Dr. Sebastian Schulte, Rechtsanwalt und Arbeitsrechtler von Justem Rechtsanwälte, klärt im Interview zum einen über Missverständnisse und offene Fragen auf; zum anderen skizziert er mögliche Folgen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf Vergütungssysteme und begründet, warum der individuelle Leistungsbonus ein Comeback erfährt.

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