Zeitarbeit Prof. Schüren

Viel beachtet und kontrovers diskutiert wird in der Zeitarbeitsbranche derzeit das Gutachten „Vorschläge für eine gesetzliche Regelung
zur Eindämmung von Missbräuchen beim Fremdpersonaleinsatz und zur Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie“ von Prof. Dr. Christiane Brors,
Universität Oldenburg, und Prof. Dr. Peter Schüren, Universität Münster. Im schriftlichen Interview stellt sich Peter Schüren den Fragen der
Personalwirtschaft.Die Fragen stellte Christiane Siemann.

Personalwirtschaft: Zu den Gründen, die einen vorübergehenden Bedarf rechtfertigen, zählen in Ihrem Gutachten „saisonale Bedarfsspitzen“ oder
Vertretungen bei Krankheit oder Urlaub. Wir vermissen die Bedarfe der Industrie, wie Produktionsschwankungen oder Nachfrage des Marktes.
Werden diese Gründe bewusst ausgeschlossen?

Prof. Peter Schüren: Nach der EU-Leiharbeitsrichtlinie ist mit vorübergehendem Bedarf ein absehbar zeitlich begrenzter Bedarf im Einsatzunternehmen
gemeint. Die normalen Konjunkturschwankungen, die sich auf die Nachfrage und die Produktion auswirken, begründen allein keinen vorübergehenden
Bedarf. Auf solche Schwankungen kann ein Unternehmen begrenzt mit flexiblen Arbeitszeitsystemen und gelegentlich mit Mehrarbeit reagieren. Die
Zielsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie, die der Gesetzgebungsvorschlag von Christiane Brors und mir umsetzt, ist es gerade nicht, mit Leiharbeitnehmern eine Zweitbelegschaft ohne Kündigungsschutz zu ermöglichen. Es geht der EU-Richtlinie (Stichwort: Flexicurity) und
dem Koalitionsvertrag um einen Kompromiss zwischen dem Flexibilisierungsinteresse des Arbeitgebers auf der einen Seite und den Schutzinteressen der
Arbeitnehmer auf der anderen Seite.

Frage: Seit und mit der Agenda 2010 hat es sich bewährt, über Leiharbeit Menschen aus der Arbeitslosigkeit oder
Geringqualifizierte wieder in Beschäftigung zu holen. Die Branche befürchtet, dass dies durch Ihre Änderungsvorschläge
nun erschwert wird. Wie ist Ihre Haltung dazu?

Sicherlich hat der in der Wirklichkeit extreme Abbau des Arbeitnehmerschutzes für Leiharbeitnehmer dazu beigetragen, die Nachfrage nach diesen Arbeitskräften zu erhöhen. Man muss kein Ökonom sein, um zu verstehen, dass grobe Billiglöhne und der praktisch fast totale Abbau des Bestandsschutzes für Arbeitnehmer die Nachfrage nach solchen billigen Arbeitskräften steigert……………..(weiter lesen Link)