Nicht nur die rechtssichere Umsetzung des Tarifeinheits- und Mindestlohngesetzes in Unternehmen beschäftigt derzeit die
Fachanwälte für Arbeitsrecht. Auch mit Fragen zur Vorratserlaubnis und zur Umsetzung von Compliance werden sie von den Mandanten
konfrontiert. Professorin Stephanie Michel diskutierte mit renommierten Arbeitsrechtlern über aktuelle Herausforderungen.
Den Juristen aus dem Bundesarbeitsministerium unterstellten Arbeitsrechtler in den vergangenen Jahren häufiger, dass sie Gesetze nach dem „Learning by Doing“-Prinzip entwerfen. Viele Vorlagen wurden mit heißer Nadel gestrickt – und einmal verabschiedet, beschäftigten sie Richter und Hunderte von Rechtsanwälten. Nun könnte man diese Folge mit viel Humor als „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“ des Gesetzgebers auslegen, wenn es nicht die Arbeitgeber viel Geld und Zeit kosten würde. Dass der „Learning by Doing“- Prozess dann tatsächlich zu einer Gesetzesänderung führt oder Gesetzesvorlagen in Details revidiert werden, ist in der Regel auf zwei Ursachen zurückzuführen. Häufig trommeln Lobbygruppen so laut, dass
es die Arbeitsministerin nicht überhören…. (weiterlesen)
Mindestlohn und seine Klippen
Um eines vorwegzunehmen: Die meisten Unternehmen haben kein Problem mit dem Mindestlohn als solchem, sondern mit der aufwendigen Umsetzung, dem Zoll und der Haftungsfrage. So lautet unisono die Erfahrung der Diskussionsteilnehmer. Zwar sind die aufkommenden Probleme
keine arbeitsrechtlichen Fragen, aber trotzdem laufen sie bei den Spezialisten für Arbeitsrecht auf…….