in 11/2019, Personalwirtschaft

Wenn gegensätzliche Welten kollidieren, kann das Resultat nur unbefriedigend sein. Ob beim Betriebsbegriff, bei Arbeitszeitrichtlinien, beim Thema Homeoffice oder dem Einsatz von KI im HR-Management – die arbeitsrechtlichen Friktionen zwischen Theorie und Praxis sind erheblich.
Beginnen wir mit dem Problemfeld Arbeitszeit. In der einen Welt versucht der Gesetzgeber, sich um eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) herum zu mogeln und gesteht nur tarifgebundenen Unternehmen mehr Flexibilität durch selbstbestimmte Arbeitszeiten – in engen Grenzen – zu.
In der anderen Welt lässt der EuGH ein bürokratisches Urteil vom Stapel, das eine genaue Zeiterfassung vorschreibt. Mit dem Ziel, dass Arbeitnehmer die täglichen wie wöchentlichen Mindestruhezeiten sowie …