BGM – Gesetze allein reichen nicht

Vortrefflich grübeln lässt sich über die Ergebnisse von Studien, die das Betriebliche Gesundheitsmanagement oder die Gesundheitsförderung unter die Lupe nehmen: Ihre Ergebnisse könnten unterschiedlicher nicht sein. Doch ob nun ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel
aller Betriebe Gesundheitsprogramme für ihre Beschäftigten umsetzen, diese Frage sei geschenkt. Lohnenswert ist es allerdings, abseits von Zahlenspielen den Blick auf Trends im Zeitverlauf und auf Ausreißer zu richten. So zeigen die Untersuchungen der letzten Jahre: Die Anzahl der Unternehmen, die eine Betriebliche Gesundheitsförderung oder ein Gesundheitsmanagement umsetzen, steigt kontinuierlich.
Ein erfreuliches Ergebnis. Gleichzeitig verraten sie: Kleine und mittelgroße Betriebe „kränkeln“ noch. Nur zwischen fünf und 30 Prozent der
KMU sollen innerbetriebliche Angebote wie etwa Betriebssport, Gesundheitstage oder individuelle Gesundheitsberatung anbieten. Von einem Betrieblichen Gesundheitsmanagement sind sie noch weit entfernt. Weil dies so ist, hat das Präventionsgesetz die Unterstützung der Betrieblichen Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Betrieben festgeschrieben. Dazu verpflichtet es die Krankenkassen, künftig
den Mindestbetrag von zwei Euro jährlich pro Versichertem für Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) zwingend ausgeben zu müssen (…weiterlesen)